DigiBonus II – diese Förderung sollten Sie mitnehmen für Ihr Unternehmen!

 

Die Coronapandemie hat viele Unternehmen veranlasst, ihre Prozesse und den Grad der Digitalisierung zu überdenken. Der DigiBonus II setzt genau an dieser Stelle an und fördert alle Unternehmen, die ihre Produkte, Dienstleistungen und Prozesse digital transformieren und ihre IT-Sicherheit verbessern wollen.

Der DigiBonus II richtet sich dabei an Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein und max. 20 Mitarbeitern, die mind. 10 000 Euro investieren. Die Zuwendung beträgt bis zu 50 %, jedoch höchstens 17 000 Euro. Wichtig zu wissen an dieser Stelle: Der Antrag muss VOR der Beschaffung erfolgen und die geförderten Maßnahmen müssen binnen 6 Monaten nach Erlass des Förderbescheids beendet sein.

Und jetzt mal Klartext, was NICHT durch den DigiBonus II gefördert wird:

  • Standard-Hard- und Software für eine gebräuchliche Büroausstattung, dazu gehören z. PC, Bildschirm, Laptop, Tablet, Smartphone, Drucker;
  • gebrauchte Geräte und Ausstattung;
  • wiederkehrende / fortlaufende Dienstleistungen wie Wartungsverträge.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der WT-SH.

Dieser Beitrag weist übrigens nur auf das Förderprogramm hin. Die Antragstellung erfolgt durch das Unternehmen selbst online. Wir von nordzuwort beraten und unterstützen Sie bei diesem Prozess gern. Kommen Sie mit uns ins Gespräch.

Teile dieser Website werden im Rahmen des Projekts "DigiBonus II" gefördert durch die Europäische Union – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung – REACT-EU.